Allgemeines
Mediation...
...will eine win win - Lösung erreichen ohne Gewinner und Verlierer.
...setzt auf Autonomie und Selbstbestimmung der Konfliktparteien
...blickt nach vorn und will zukünftiges Zusammenarbeiten ermöglichen
Die Mediatoren ...
...sind neutral, diskret und unterliegen einer Schweigepflicht.
...sichern eine klare Kommunikation zwischen den Parteien, damit ein faires Gespräch möglich ist.
...behandeln die anvertrauten Informationen vertraulich. Informationen aus Einzelgesprächen werden nur dann weitergegeben, wenn die entsprechende Partei damit einverstanden ist.
...werden keine Entscheidung zur Lösung fällen; die Parteien entscheiden selbst, ob sie einer gemeinsam erarbeiteten Lösung zustimmen oder nicht.
Die Leistung
Die Mediationsstelle des BVMW unter Leitung des Steinbeis Beratungszentrums für Wirtschaftsmediation Leipzig unterstützt Sie professionell bei der Lösung und Prävention von Konflikten. Qualifizierte, unabhängige Mediatoren, eine individuelle, bedarfsgerechte Vorgehensweise und ein vertrauensvoller, geschützter
Rahmen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit und eröffnen die Chance auf eine kreative, tragfähige und wirtschaftliche Einigung.
Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen Unterstützung bei der Lösung folgender Konflikte:
Innerbetriebliche Konflikte, z.B.
- zwischen Geschäftspartnern
- im Zuge der Unternehmensnachfolge
- zwischen Geschäftsleitung und Personalvertretung
- Zwischen Führungskräften und Mitarbeitern
- zwischen Abteilungen
zwischenbetriebliche Konflikte, z.B.:
- innerhalb der Auftrags-, Geschäftsabwicklung
- innerhalb bzw. zwischen Arbeitsgemeinschaften, Netzwerken
- bei Unternehmensfusionen, Unternehmenskäufen, Joint Ventures
- mit ausländischen Geschäftspartnern
Vor Beginn eines jeden Mediationsverfahren wird ein Informationsgespräch angeboten. Dieses ist auf 30 Minuten begrenzt und kostenfrei.
Für die Durchführung der Mediation werden folgende Sitzungsarten angeboten:
- Kurzsitzung ( 2 Stunden)
- Halbtagessitzung (4 Stunden)
- Ganztagessitzung ( 8 Stunden)
Auf Anfrage und bei Bedarf können weitere Sitzungsarten vereinbart werden. An diesen Sitzungen können 2 bis max. 15 Personen teilnehmen. Die Mediatoren können bei Bedarf Einzelgespräche mit den Konfliktparteien vereinbaren.




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